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Spezial: Scheidung bei Selbstständigen und Freiberuflern

Eine Scheidung bei Freiberuflern und Selbständigen ist deswegen etwas Spezielles, da sich das Nettoeinkommen nicht einfach von der Gehaltsabrechnung ablesen lässt und damit für den Unterhalt große Anforderungen gestellt werden. Dies gilt ebenso für den Zugewinn, denn hier muss der Wert des Unternehmens, der Arztpraxis oder Kanzlei ermittelt werden. Dies bereitet vielen Rechtsanwälten Schwierigkeiten.

Der Vorteil bei unserer Kanzlei besteht darin, dass die Steuerkanzlei Seiter uns tatkräftig unterstützt und somit diese Ermittlungen für uns zum Alltagsgeschäft gehören. Zudem hat Dr. Corina Seiter einen Abschluss als Diplom-Ökonomin sowie den Steuerberatervorbereitungskursus bereits erfolgreich absolviert, sodass hier einschlägige Kenntnisse vorhanden sind.