meinescheidung.eu Webutation

Scheidung PREMIUM

< zurück
Zum Scheidungsformular >>

Zunächst gelten entsprechend die Ausführungen zur Scheidung BASIC.

Bei der Premium-Scheidung werden jedoch noch weitere Folgesachen geregelt, die im Folgenden kurz dargestellt werden sollen. Die Folgesachen können dann im sog. Verbund geltend gemacht werden, was Ihnen Kosten spart. Über Vor- und Nachteile klären wir Sie selbstverständlich gerne auf.

Unterhalt - Bild

Unterhalt

Im Rahmen einer Trennung haben sowohl das/die Kind(er) Anspruch auf Unterhalt von demjenigen, bei dem sie nicht leben. Zudem hat ein Ehepartner während der Trennungszeit (bis zur Rechtskraft der Scheidung) einen Anspruch auf Trennungsunterhalt von dem anderen Ehepartner,  wenn das Einkommen des anderen Ehepartner das eigene übersteigt. Zu beachten ist, dass jedoch stets ein Selbstbehalt zu verbleiben hat. Nach der Scheidung kann u. U. ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Hier sind die Voraussetzungen enger als beim Trennungsunterhalt.

Sorgerecht BildSorgerecht

In der Regel besitzen beide Ehepartner nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Liegen jedoch Gründe vor, die aus Ihrer Sicht eine Regelung des Sorgerechtes notwendig machen, oder funktioniert die Durchführung des Umgangsrechts nicht richtig, dann kann ein Antrag auf Regelung bei Gericht – auch im Verbund – gestellt werden.

 

 

Hausrat BildHausrat

Bei einer Trennung ist der Hausrat aufzuteilen – also die Gegenstände, die während der Ehezeit gemeinsam angeschafft wurden. Dabei ist zu bedenken, dass es gegen den Ehepartner keinen Anspruch auf Auszahlung in Geld gibt. Daher sind alle Gegenstände Stück für Stück aufzuteilen.

Dabei ist ratsam, jeden einzelnen Raum durchzugehen und die Gegenstände im gleichen Verhältnis aufzuteilen. Dabei sind die Gegenstände herauszuhalten, die einer Partei geschenkt wurden, die eine Partei geerbt hat oder die eine Partei eindeutig für sich alleine angeschafft hat.

Sollten sich die Parteien nicht einig sein, kann außergerichtlich und schließlich auch vor Gericht ein Hausratsteilungverfahren durchgeführt werden.

Wenn Sie ein solches Verfahren wünschen, bitte ich Sie, das folgende Formular herunterzuladen, mit Ihrem Ehepartner durchzugehen (oder ggf., falls dieser sich weigert, alleine auszufüllen) und uns bezüglich aller nennenswerten Gegenstände vollständig ausgefüllt per Fax, E-Mail oder Post zuzusenden. Wir leiten dann alles Weitere für Sie in die Wege. Erfragen Sie auch gerne die Kosten bei uns vorab per Email an info@meinescheidung.eu oder telefonisch unter 04221-983945 (Hinweis: Hierfür benötigen wir den Wert der aufzuteilenden Sachen). Bei etwaigen Rückfragen können Sie uns selbstverständlich ebenso gerne anrufen.

DOWNLOAD: Aufteilung der Gegenstände (PDF)

Zugewinn BildZugewinn

Haben Eheleute keine besondere notarielle Regelung über eine Gütertrennung getroffen, befinden sie sich im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft.

Im Falle einer Scheidung ist sodann ein Ausgleich vorzunehmen.

Dabei werden die Vermögensgegenstände des Anfangsvermögens denen des Endvermögens wertmäßig gegenübergestellt und miteinander verglichen. Derjenige, dessen Endbestandswert höher ist, hat dem anderen einen entsprechenden Ausgleichsbetrag zu zahlen.

Relevante Vermögensgegenstände sind dabei insbesondere das Haus, Wertpapiere, teurer Schmuck und andere Luxusgegenstände.

Sofern Sie keine Gütertrennung vereinbart haben und einen Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen möchten, kann zunächst außergerichtlich und schließlich vor Gericht ein Zugewinnausgleichsverfahren durchgeführt werden.

Wenn Sie ein solches Verfahren wünschen, bitte ich Sie, das folgende Formular herunterzuladen und uns bezüglich aller nennenswerten Gegenstände vollständig ausgefüllt per Fax, E-Mail oder Post zuzusenden. Wir leiten dann alles Weitere für Sie in die Wege. Erfragen Sie auch gerne die Kosten bei uns vorab per Email an info@meinescheidung.eu oder telefonisch unter 04221-983945 (Hinweis: Hierfür benötigen wir auch die Werte, die Sie bitte in das Formular eintragen wollen). Bei etwaigen Rückfragen können Sie uns selbstverständlich ebenso gerne anrufen.

DOWNLOAD: Gegenstände und Werte (PDF)

Zum Scheidungsformular >>